Aktuelle Coronainformationen

Liebe Musikerinnen und Musiker,
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit den sinkenden Inzidenzwerten hat die Landesregierung in den vergangene Tagen weitere Lockerungen beschlossen, welche ab Montag den 07. Juni in Baden-Württemberg als Ergänzung gelten. Hierbei ist es nach wie vor notwendig, dass teilnehmende Personen über sechs Jahre einen aktuellen negativen Test- oder einen Impf- oder Genesenen Nachweis vorlegen können.

Neue Regelungen in der Öffnungsstufe 1

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Aktuelle Corona-Information

nach den bereits veröffentlichten Lockerungsschritten haben sich zwischenzeitlich weitere Änderungen ergeben. Dies umfasst folgende Eckpunkte:

Musikunterricht in Präsenz:

Die neue Corona-Verordnung enthält einen Stufenplan zur schrittweisen Öffnung verschiedener Einrichtungen wie Musikschulen und Musikunterricht in Vereinen. Hierzu wird auf der Seite des Landratsamtes bekanntgegeben, wann eine Stufe erreicht wurde: https://www.biberach.de/bekanntmachungen.html. Die Gültigkeit der ersten Stufe wird für die nächsten Tage erwartet.

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Aktuelle Corona-Information

für die Blasmusik gibt es neue Nachrichten im Hinblick auf Proben und Veranstaltungen. Eine Probe wird vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) als Kulturveranstaltung eingestuft. Damit sind Proben und Veranstaltungen – sofern es die Inzidenzzahlen erlauben – zunächst im Freien, in einem weiteren Öffnungsschritt dann auch in geschlossenen Räumen, wieder erlaubt!

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