Da es uns in diesem Jahr nicht möglich war, D-Kurse in der gewohnten Art und Weise durchzuführen, bieten wir als Alternative dazu an, die Prüfungen für D1 und D2 an drei verschiedenen Terminen im Herbst abzunehmen. Eine D3-Prüfung ist leider nur an einem dieser Termine möglich.
WeiterlesenArchiv des Autors: Bruno Schiele
Covid 19, neue Verordnung erlaubt Proben und Ausbildungstätigkeiten unter strikter Einhaltung von Auflagen
Informationsschreiben des BVBW vom 05.06.2020:
als Ihr Landesverband sind wir seit Wochen in engem Kontakt mit der Landesregierung, um ein musikalisches Wirken unserer Mitgliedsvereine wieder möglich zu machen. Wir arbeiten hier entlang der Entwicklung rund um die Ausbreitung des Corona-Virus, welche bei sinkenden Infektionszahlen ein Instrumentalspiel erlauben. Zu diesem Zweck hatte der Blasmusikverband Baden-Württemberg bereits Anfang Mai ein Positionspapier veröffentlicht, in welchem Schritte zu einem Wiedereinstieg in die Probe- und Auftrittstätigkeit der Mitgliedsvereine, also Ihrer Vereine, aufgeführt sind. Dies finden Sie zum Download auf unserer Homepage www.bvbw-online.de im Service Center bei „Covid 19“. In das Positionspapier haben wir auch ein Hygiene- und Sicherheitskonzept (Bezeichnung: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard – Empfehlungen für die Branche Bühnen und Studios für den Bereich Proben- und Vorstellungsbetrieb) eingearbeitet.
Absage Kreisjugendmusiktag 2020 in Dürmentingen
Der Kreisjugendmusiktag in Dürmentingen kann dieses Jahr endgültig leider nicht stattfinden.
WeiterlesenAbsage der D-Kurse und des Projektorchesters
Stellungnahme der Blasmusikkreisverbände Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen vom 20. März 2020
Die Blasmusikkreisverbände unterstützen seit Beginn die Durchsetzung der vom Bund, Land, Kreisen und Kommunen beschlossenen Maßnahmen, Verordnungen und Erlasse zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2.ie Situation stellt eine große Belastung und Herausforderung für uns und unsere Mitgliedsvereine dar. Durch die Absage von Veranstaltungen können Musikvereine die dringend benötigten finanziellen Mittel zur Bewältigung des Vereinslebens nicht erwirtschaften. Auch können nicht alle finanzielle Verpflichtungen oder Vertragsverhältnisse, welche im Vorfeld eines Musikfestes, einer Veranstaltung oder eines Konzertes eingegangen wurden, kurzfristig storniert werden. Unsere Sorge gilt auch, neben den Musikschulen, den haupt- und nebenberuflichen Kulturschaffenden, welche uns bei der Ausübung der Blasmusik unterstützen oder im Vertragsverhältnis stehen. Sei es Dirigenten, Übungsleiter oder Ausbilder, die nicht mehr unterrichten oder sonst tätig werden können. Hier entstehen unverschuldete Härten und Notlagen in denen Einnahmeausfälle nicht aus eigener Kraft aufgefangen werden können.
Die am Donnerstag, 19. März 2020 angekündigte und teils beschlossene Hilfspakete und Maßnahme für die Wirtschaft muss auch schnell und unbürokratisch für diesen Personenkreis umgesetzt werden. Dazu müssen konkrete Ansprechpartner genannt werden die Hilfestellungen geben. Dies gilt auch für die Musikschulen, deren Einnahmeausfälle kompensiert werden müssen, damit die Institutionen diese Krisensituation überstehen. Durch den Ausfall können Vereine und ihre Peripherie in eine unverschuldete Notlage kommen. Diesem Umstand muss durch eine unkomplizierte und unbürokratische Regelung Rechnung getragen werden. Wir fordern deshalb die Politik auf, diese Thematik in ihren Überlegungen aufzunehmen und unsere speziellen Belange zu unterstützen.
Diese Unterstützung seitens der Politik sehen wir auch als Lohn für den ehrenamtlichen Einsatz unserer vielen Musikerinnen und Musiker zum Wohle der Gesellschaft.
gez.
Michael Ziesel, Biberach Rudolf Hämmerle, Ravensburg
Walter Stegmaier, Bodenseekreis Egon Wohlhüter, Sigmaringen