Liebe Musikerinnen und Musiker,
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit den sinkenden Inzidenzwerten hat die Landesregierung in den vergangene Tagen weitere Lockerungen beschlossen, welche ab Montag den 07. Juni in Baden-Württemberg als Ergänzung gelten. Hierbei ist es nach wie vor notwendig, dass teilnehmende Personen über sechs Jahre einen aktuellen negativen Test- oder einen Impf- oder Genesenen Nachweis vorlegen können.
Neue Regelungen in der Öffnungsstufe 1
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