In der seit Samstag, dem 19. März 2022 geltenden Corona-Verordnung haben sich deutliche Erleichterungen ergeben, welche nach derzeitigem Stand bis 02. April 2022 gelten.
Die neuen Regelungen umfassen für uns als Spielleute- und Musikvereine in Baden-Württemberg folgendes:
· Das bisherige Stufensystem in der Corona-Verordnung mit Basis-, Warn- und Alarmstufe entfällt.
· Die bekannten Kapazitäts- sowie Kontaktbeschränkungen sind nicht mehr vorgesehen.
· Die allgemeine Maskenpflicht bleibt auf Grundlage der Übergangsfrist bis 2. April 2022 bestehen: Das gilt insbesondere für die FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. Im Freien reicht eine medizinische Maske, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
· Ebenfalls Teil der Übergangsregel sind weiterhin die Testnachweispflichten, das heißt:
o unverändert 3G Regel bei Proben, Musikunterricht, Konzerten und Veranstaltungen.
· Die Regeln und Pflichten zur Erstellung von Hygienekonzepten bleiben bestehen.
· Die allgemeine Abstandsempfehlung von 1,5 Meter bleiben erhalten.
Weitergehende Informationen unter folgendem Link:
- https://km-bw.de/,Len/startseite/sonderseiten/corona-verordnung-musikschulen
- https://amt-fuer-kirchenmusik.de/
- https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/
Für weitere Fragen in dieser sehr komplexen Thematik stehen wir gerne zur Verfügung 😊