Die Landesregierung geht mit einer Anpassung einen weiteren vorsichtigen Öffnungsschritt. Zu den folgenden zwei Themenbereiche ergeben sich für uns Spielleute und Musikvereine ab dem 09. Februar 2022 relevante Änderungen:
Vorgaben zur Datenerhebung weitestgehend aufgehoben
- Bei Konzerten, Vereinsveranstaltungen usw. müssen keine Kontaktdaten der Besucher*innen mehr erfasst werden.
- Selbstverständlich bleibt die Nutzung der Corona-Warn-App weiterhin zulässig und wird empfohlen.
Mehr Zuschauerinnen und Zuschauer bei Konzerten und Vereinsveranstaltungen
- Für Proben, Konzerte und Vereinsveranstaltungen wurde bei der Personenobergrenze nochmals eine Lockerungen beschlossen. Es gilt in der Alarmstufe I:
- 2G: Maximal 50 Prozent Auslastung aber nicht mehr als 2.000 (bisher 1.500) Zuschauer*innen in geschlossenen Räumen und 5.000 (bisher 3.000) Zuschauer*innen im Freien. Bei mehr als 500 Zuschauer*innen müssen feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden, davon dürfen maximal zehn Prozent Stehplätze sein.
- 2G+: Maximal 50 Prozent Auslastung aber nicht mehr als 4.000 (bisher 3.000) Zuschauer*innen in geschlossenen Räumen und 10.000 (bisher 6.000) Zuschauer*innen im Freien. Bei mehr als 500 Zuschauer*innen müssen feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden, davon dürfen maximal zehn Prozent Stehplätze sein.
Die übrigen bekannten Regelungen aus der Mitteilung vom 31. Januar 2022 bleiben bestehen.
Weitergehende Informationen unter folgendem Link:
- https://km-bw.de/,Len/startseite/sonderseiten/corona-verordnung-musikschulen
- https://amt-fuer-kirchenmusik.de/
- https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/
Für weitere Fragen in dieser sehr komplexen Thematik stehen wir gerne zur Verfügung 😊