Mit dem Rückgang den Corona-Inzidenzzahlen hat die Landesregierung inzwischen auch die Corona-Verordnung angepasst und neue Inzidenzstufen eingeführt. Für uns als Spielleute- und Musikvereine ergeben sich aus den verschiedenen Verordnungen nachfolgende Änderungen ergeben.
Maskenpflicht:
- Soweit nicht anders angegeben, gilt generell in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht.
- Im Freien gilt die Maskenpflicht, wenn ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann.
Dokumentation für die Anwesenheit:
Neben den etablierten Anwesenheitslisten in Papierform verwenden die ersten Mitgliedsvereine mit der „Luca-App“ auch eine Digitale Möglichkeit zur schnellen und lückenlosen Kontaktrückverfolgung. Die „Luca-App“ zeichnet sich vor allem durch eine kostengünstige, intuitive wie auch sichere Anwendung aus. https://www.luca-app.de
Veranstaltungen wie Konzerte, Ständchen, Stadt- und Gartenfeste:
- Im Freien bis max. 1.500 Personen
- In geschlossenen Räumen max. 500 Personen oder max. 30% der Kapazität oder max. 60% der der Kapazität mit 3G´s
- In den Inzidenzstufen 1 und 2 kann vom Mindestabstand abgewichen werden. Hierzu bitte die Details in der angefügten Übersicht beachten. Zum Schutz des Publikums sollten die Sitzplätze im Schachbrettmuster angeordnet werden.
- In allen vier Stufen gilt generell
- Hygienekonzept
- Kontaktdaten der Gäste dokumentieren
- Wenn ein negativer Corona-Schnelltest erforderlich ist, muss dieser mit den bekannten Vorgaben durchgeführt werden
Kinder- und Jugendarbeit
- Ferienprogramme ähnliche Angebote können ab 01. Juli starten. Nähere Informationen unter folgendem Link https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/ab-1-juli-koennen-ferienlager-und-ferienprogramme-starten/
Musikunterricht:
- In geschlossenen Räumen entfällt die Maskenpflicht ab einer stabilen Inzidenz kleiner 35.
- Im Freien entfällt die Maskenpflicht ab einer stabilen Inzidenz kleiner 50 und wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden kann.
Für den Musikunterricht gelten in den Inzidenzstufen folgenden Details:
- Inzidenzstufe 1 und 2 (unter 10 bis 35)
- Im Freien und geschlossenen Räumen ohne Personenbegrenzung. Ein negativer Corona-Schnelltest bzw. Genesenen- oder Geimpften-Nachweis ist nicht erforderlich.
- Inzidenzstufe 3 (zwischen 35 und 50)
- Im Freien und geschlossenen Räumen ohne Personenbegrenzung. Alle Schülerinnen und Schüler müssen einen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis haben.
- Inzidenzstufe 4 (über 50)
- Im Freien mit bis zu 100 Personen. Alle Schülerinnen und Schüler müssen einen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis haben.
- In geschlossenen Räumen mit bis zu 20 Personen. Alle Schülerinnen und Schüler müssen einen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis haben.
- Führen Schülerinnen und Schüler einen Test in der Schule durch, gilt dieser bis zu 60 Stunden und kann zum Musikunterricht vorgezeigt werden.
- Kinder bzw. Schülerinnen und Schüler bis zum 6. Lebensjahr sind von der allgemeinen Testpflicht befreit.
- Wird auf der Arbeit (z.B. von Ausbilder/innen, Jugendleiter/innen usw.) ein Test durchgeführt und kann dies vom Arbeitgeber bestätigt werden.
Probenbetrieb:
- Der bekannte Mindestabstand von zwei Meter zwischen den Musikern ist einzuhalten.
- Ein negativer Test-, Impf- oder Genesenen Nachweis ist nur noch notwendig wenn die räumlichen Kapazitäten von 30 Prozent in der Inzidenzstufe 1 nicht überschritten wird. In größeren Räumen bzw. Stadt- oder Gemeindehallen wird diese Grenze gewöhnlich nicht erreicht.
Kirchenmusikalische Proben und Aufführungen:
Bei einer 7-Tage Inzidenz von unter 35 können Proben und Aufführungen sowohl im geschlossenen Raum als auch im Freien ohne Nachweis eines Test, einer Genesung oder einer Impfung stattfinden. Der bekannte Mindestabstand von 2 Meter (im Freien 1,5 Meter) zwischen den Musikern ist streng einzuhalten.
- In Gottesdiensten in geschlossenen Räumen können bis zu 16 Musikerinnen und Musiker eingesetzt werden.
- Im Freien gibt es keine Personen Begrenzung,
Nähre Informationen unter https://www.drs.de/dossiers/corona.html#c5200