Mit der neusten „bischöflichen Anordnungen für die Feiern der Eucharistie und anderen Gottesdiensten“ hat sich auch für uns Musiker eine Änderung ergeben. Folgendes ist ab sofort gültig:
- Bei der musikalischen Umrahmung von kirchlichen Anlässen im Auftrag der Kirchengemeinde können in Landkreisen, in denen an fünf aufeinander folgenden Tagen die 7-Tages-Inzidenz unter dem Wert von 100 liegt ab jetzt sogar acht Musiker eingesetzt werden. Der bekannte Mindestabstand ist nach wie vor zu beachten.
- Im Landkreis Biberach sind die Inzidenz-Werte bereits seit längerem unter der Zahl 100.
Wie vergangene Woche veröffentlicht ist die Instrumentenausbildung wieder in Präsenz als Einzel- oder Kleingruppenunterricht bis einschließlich 14 Jahren möglich. Als Freigabe ist jedoch eine fortlaufende 5-Tages-Inzidenz von kleiner als 50 notwendig. Dieser Wert wurde im Landkreis Biberach nun erstmals wieder am 17. März 2021 mit 44,7 erreicht. https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/infektionen-und-todesfaelle-in-baden-wuerttemberg/?&pk_medium=messengerpk_campaign=210317_mes&pk_source=mes&pk_keyword=infektionen
Bitte beachtet selbstständig das weitere Infektionsgeschehen mit den verbundenen Inzidenzwerten, da diese Regelung eine Flexibilität vorgibt.