Seit Samstag, 13. November gelten im Landkreis Biberach vorgezogen die Regelungen der baden-württembergischen Alarmstufe. Was dies für uns Spielleute- und Musikvereine bedeutet haben wir für Euch nachfolgend zusammengefasst:
Musikunterricht ist weiterhin unter den folgenden Faktoren möglich!
- In geschlossenen Räumen und im Freien gilt 2G – Hinweis: Kinder / Schüler sind in der Alarmstufe weiterhin von den 2G Regelung ausgenommen.
- Maskenpflicht in geschlossenen Räumen
- Mindestabstand vom 2m zu allen Personen in allen Richtungen während des Musizierens mit Blasinstrumenten
- Für Lehrkräfte, Dozenten und jegliche sonstige Unterrichtenden oder Tätigen ist ein antigentest-Schnelltest unter Aufsicht ausreichend
Weitere Infos, wie auch eine Übersicht unter folgendem Link https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/corona-verordnung-musikschulen
Testpflicht für Kinder / Schüler – diese sind in der Alarmstufe weiterhin von 2G ausgenommen.
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell in allen Stufen von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen.
- Schülerinnen oder Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule müssen keinen Testnachweis vorlegen. Da sie regelhaft zwei bzw. drei Mal pro Woche in der Schule getestet werden, reicht die Vorlage des Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule.
- Für alle Personen ab 0 Jahren mit typischen COVID-19-Symptomen gilt weiterhin ein generelles Zutritts- und Teilnahmeverbot.
Probebetrieb, Konzerte und Veranstaltungen sind weiterhin möglich
- In geschlossenen Räumen und im Freien gilt die 2G-Regel.
- Ausnahmen zum Zutrittsverbot der 2G-Regel:
- Kinder und Schüler (Definition siehe vorangehender Abschnitt)
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Hier ist ein entsprechender ärztlicher Nachweis vorzuzeigen.
- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.
- Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt.
- Achtung: Für Studenten/innen gelten die Erleichterungen der Kinder / Schüler nicht. Sie müssen die 2G-Vorgaben bei einer Teilnahme erbringen.
- Die Maskenpflicht besteht auch hier weiterhin.
Weitere Info sind unter folgendem Link aufgeführt https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/service/informationen-zu-corona/corona-verordnung-studienbetrieb/faq-kulturbetrieb/
Kirchliche Auftritte
· Das Musizieren ist unter Einhaltung von 2G möglich.
· Zwischen den Musiker/-innen sind die üblichen Mindestabstände in alle Richtungen einzuhalten. Der Abstand zwischen Dirigent/innen und den Musiker/innen muss wenigstens 2 Meter betragen.
· Die Anzahl der Teilnehmenden richtet sich nach der Größe der Empore bzw. des Aufführungsplatzes.
· Der Abstand zu den Gottesdienstbesuchern muss wenigstens 4 Meter betragen.
Gremien-/ Vereinssitzungen
· Nach wie vor ist dies ohne Zugangskontrolle und ohne 2G möglich. Eine Maskenpflicht besteht für Besucher.
· Die Pandemiebedingte Aussetzung der Jahreshauptversammlungen wurde zwischenzeitlich wieder bis zum 31.08.2022 verlängert. Die Vorstandsmitglieder eines Vereines bleiben auch nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Abberufung oder bis zur Bestellung der Nachfolger im Amt.
Abstandsregelungen
· Nach rechtlicher Prüfung des Landratsamtes Biberach sind entgegen dem Ende Oktober veröffentlichten Muster-Hygienekonzept für Blasmusik und Gesang auch bei öffentlichen Veranstaltungen und Proben die Abstandsregeln der CoronaVO Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen einzuhalten.
· Unsere Empfehlung: Bitte sprecht, wie bereits am 02. September 2021 veröffentlicht, Euer zuständiges Ordnungsamt auf die Sachlage an, um die Gegebenheiten individuell abzustimmen. Nach unserem Kenntnisstand liegt den Gemeindeverwaltungen ein Schreiben des Gemeindetages Baden-Württemberg zu dieser Sachlage vor.
Bitte überlegt gemeinsam in Euren Vereinen welche Veranstaltungen und Proben aufgrund der derzeitigen dynamischen Infektionsentwicklung notwendig sind. Denn nicht alles was derzeit erlaubt ist, ist auch sinnvoll. Die Gesundheit unserer aller Musikerinnen und Musiker geht vor.
Gerne stehen wir für Euch bei Fragen in dieser sehr komplexen Thematik laufend zur Verfügung 😊