Gestern Nachmittag teilte uns Landesmusikdirektor Bruno Seitz mit, dass die Pflicht zur Abhaltung einer Jahreshauptversammlung nun doch über das Jahresende hinaus bis Ende August 2022 verlängert wurde. Das angefügte Merkblatt dient als Übersicht zu gesetzlichen Grundlagen.
Die gewählten Amtsträger bleiben hierbei bis zur nächsten Jahreshauptversammlung unabhängig wann diese stattfindet immer im Amt, bis ein Nachfolger bestimmt wurde. Die Entscheidung, ob eine Versammlung stattfindet oder nicht trifft alleine der Vorstand.
Wir empfehlen nach wie vor, wenn die Möglichkeit besteht, dieses Jahr eine Jahreshauptversammlung durchzuführen.
Für weitergehende Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.