In den vergangenen Tagen wurde die Corona-Verordnung im Kulturbereich konkretisiert. Die folgenden Änderungen sind demnach seit Montag, dem 26. Juli allgemein gültig:
Veranstaltungen wie Konzerte, Stadt- und Gartenfeste (Festzelte und Freilichtbühnen sind nicht erlaubt):
· Inzidenzstufe 1 und 2: Ohne 3G und ohne Personenbeschränkung im Freien wie auch in geschlossenen Räumen
· Inzidenzstufe 3: Personenbeschränkung 1 Person pro 10m² und 3G
· Inzidenzstufe 4: Personenbeschränkung 1 Person pro 20m² und 3G
Gerne sende ich Euch nachfolgenden den Link von der Landesregierung Baden-Württemberg, wie auch im Anhang die direkte Zusammenstellung für weitergehende Informationen.
FAQ Corona-Verordnung: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de)