Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt für den Landkreis Biberach seit dem 19. Juni 2021 stabil unter 35. Damit treten ab Sonntag, 20. Juni 2021 weitere Lockerungen in Kraft.
- Bei Kulturveranstaltungen wie z.B. Musikproben oder Konzerte im Freien ist kein Negativtest, Genesenen- oder Geimpften-Nachweis für die Teilnehmer notwendig.
- Die zulässige Teilnehmerzahl bei Kulturveranstaltungen im Freien steigt auf bis zu 750 Personen.
- Die Maskenpflicht bleibt bestehen.
- Bei der Kinder- und Jugendarbeit sind Gruppengrößen ab 36 mit bis zu 120 Personen innerhalb geschlossener Räume und im Freien zulässig. Eine informative Zusammenstellung vom Landesjugendring verdeutlicht die Details: https://www.ljrbw.de/files/downloads/JAgehtweiter/210613_Übersicht-CoronaVO-KJA-JSA_LJR.pdf
Allgemeine Informationen auf der Homepage des Landratsamtes: https://www.biberach.de/aktuelles/presse/pressemitteilungen-2021/detailansicht-2021/article/weitere-oeffnungsschritte-fuer-den-landkreis-biberach-ab-sonntag-20-juni-2021.html
Nach den uns mündlich vorliegenden Informationen soll im Laufe dieser Woche weitere Neuerungen beziehungsweise Korrekturen zur aktuell geltenden Corona-Verordnung veröffentlicht werden. Sobald uns diese Daten vorliegen, werden wir diese für Euch wieder zusammenstellen.