In den vergangenen Tagen haben einige Mitgliedsvereine Gebührenbescheid über die Führung des Transparenzregister der Bundesanzeiger Verlag GmbH erhalten. Die Gebühr beträgt je nach Abrechnungszeitraum zwischen 11,50 und 13,50 Euro und ist rechtmäßig.
Für Vereine besteht jedoch die Möglichkeit ab 2021 eine Gebührenbefreiung zu beantragen. Der Befreiungsantrag ist auf dem Portal unter www.transparenzregister.de hochzuladen oder mittels Email an gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de zu schicken. Neben dem formlosen Befreiungsantrag sind folgende Unterlagen anzufügen:
- der aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamt
- ein Vereinsregisterauszug aus dem hervorgeht, dass der jeweilige Vereinsvorsitzende auch berechtigt ist, diesen Befreiungsantrag zu stellen.
- Personalausweis-Kopie des Vereinsvorsitzenden
In der aktuellen Musikerzeitung „Forte-Ausgabe 1-2/2021“ ist auf Seite 16 ein umfassender Bericht zu dieser Thematik abgedruckt. Hierbei ist vor allem im zweiten Teil die Vorgehensweise der Gebührenbefreiung beim Transparenzregister aufgeführt. Ein Antrag auf Gebührenbefreiung ist erneut zu stellen, sobald Sie einen neuen Freistellungsbescheid Ihres Finanzamtes erhalten haben.