Der Koordinierungsstab des Landratsamtes unter der Leitung von Landrat Dr. Heiko Schmid und des Ersten Landesbeamten Walter Holderried empfiehlt aktuell allen Veranstaltern im Landkreis sehr genau zu prüfen, ob eine Veranstaltung, die in geschlossenen Räumen stattfindet, notwendig ist oder ob darauf freiwillig verzichtet werden kann. Diese Empfehlung gilt unabhängig von der Personen- und Gästezahl.
Bei der Einschätzung, ob eine Veranstaltung in geschlossenen Räumen stattfindet, sollte berücksichtigt werden, dass die Herkunft der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nachverfolgt werden kann. Dazu sind Teilnehmerlisten notwendig, um mögliche Infektketten durch das Gesundheitsamt nachvollziehen zu können. Darüber hinaus sollte bei der Einschätzung berücksichtigt werden, wie sich der Teilnehmerkreis der Veranstaltung zusammensetzt, ob beispielsweise ältere Menschen oder Personen mit Grunderkrankungen teilnehmen.
Durch diese neuartige Situation der anhaltenden „Corona Infektion“ ist unsere Empfehlung an alle Mitgliedsvereine ab sofort sämtliche öffentliche Veranstaltungen vorsorglich bis zum 05. April 2020 nicht durchzuführen. Eine Veranstaltungsdurchführung ist auf jeden Fall vorab mit der zuständigen Ortspolizeibehörde bzw. mit der Stadt- und Gemeindeverwaltung abzustimmen. Darüber hinaus werden in diesem angesetzten Zeitraum alle Verantwortlichen der Bläserjugend wie auch des Kreisverbands nicht an Veranstaltungen teilnehmen und auf die Termine verzichten.
Die Entscheidung zur Handlungsempfehlung ist uns vom Kreisverbandsgremium gestern Abend in der Vorstandssitzung nicht leicht gefallen, da dies für alle Musikerinnen und Musiker ein deutlicher Einschnitt in den Vereinsalltag bedeutet. Jedoch ist für uns die zu erwartende Zuspitzung der Situation, wie auch die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Vereinsverantwortlichen vor Ort aktuell nicht abschätzbar.
Würde sich als Beispiel bei einem Frühjahrskonzert unbewusst eine infizierte Person aufhalten, würden alle Anwesenden durch die Behörden als „Infektionsverdachtsfälle“ eingestuft und dadurch für 14 Tagen in die häuslicher Quarantäne verwiesen. In der Konsequenz sind auch die Familienmitglieder und nähere Bekannte automatisch in den Risikokreis mit aufgenommen. Dies bedeutet, dass auf einen Schlag hunderte von Menschen für mindestens zwei Wochen für die Teilnahme am täglichen Leben ausgenommen sind.
Weitergehende Informationen zur „Corona Situation“ sind auch auf der Homepage des Gesundheitsamtes unter folgendem Link abrufbar https://www.biberach.de/index.php?id=40